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GESELLSCHAFTLICHE INTEGRATION
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Öffnung des Hortes
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Der Hort könnte seine Türen öffnen und Bewegungs- und Spielaktivitäten für andere Kinder (und
Erwachsene) anbieten, z. B. für die Freunde der Hortkinder oder für ehemalige Hortkinder. Als Tag der offenen Tür oder Hortfest
sollten sich so Traditionen entwickeln, die in bestimmten Abständen oder zu festgelegten Terminen stattfinden und damit Interessierten
bekannt sind.
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Hortfest
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Bei einem Hortfest (z. B. im September/Oktober) könnten gemeinsam mit Kindern, die den
Hort im Sommer verlassen haben, viele kleine Spiele durchgeführt werden (z. B. Staffelspiele, Ballspiele, Freizeitspiele). Es
sollte aber auch Zeit eingeplant werden, dass die ehemaligen Hortkinder (bei einem Becher Tee o. a.) kurz über ihre neue Schule
erzählen.
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Kontakte zu anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder
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Regelmäßige Kontakte sollten zu anderen Kindertageseinrichtungen, besonders zu anderen
(bewegten) Horten und Kindergärten, hergestellt werden, aber auch zu Freizeiteinrichtungen wie Jugendfreizeitheime, Freizeitzentren
und -treffs
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Erfahrungsaustausch
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gemeinsame Spiel- und Sportveranstaltungen
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Kopplung der Zusammenarbeit mit Vereinen u. a.
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Sportwettbewerbe der Horte
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Die Kinder von räumlich naheliegenden Horten kennen sich teilweise aus der Freizeit
bzw. durch sich ergänzende Ferienangebote, da Kinder während der Urlaubszeit des eigenen Hortes in eine Partnereinrichtung
(Bedarfshort) gehen. Damit liegt es nahe, sich darüber hinaus auch einmal zu treffen und sportliche Wettbewerbe
durchzuführen, z. B. ein Fußballturnier, Wettbewerbe im 2-Felder-Ball, Ball über die Schnur u. a. Die Wettbewerbe
sollten nicht nur zwischen den Horten ausgetragen werden, sondern in gemischten Mannschaften auch miteinander.
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Kooperation mit Sportvereinen
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Durch die Kooperation mit Sportvereinen kann einerseits das Bewegungsangebot
für die Hortkinder bereichert, andererseits können die Schüler an den Vereinssport herangeführt werden. Das wird dann
erfolgreich sein, wenn die Vereine ihre Angebote auf das besondere Klientel von Grundschulkindern ausrichten.
Ganztagsangebote bieten besondere Chancen. Eine Reihe von Horten (z. B. in der Stadt Leipzig) hat
Kooperationsvereinbarungen mit Vereinen, z. B. zu folgenden konkreten Inhalten:
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Nutzung der Sportstätten der Vereine bzw. von Sportgeräten durch den Hort
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Sportangebote der Vereine für Kinder im Grundschulalter
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zusätzlich Bewegungsangebote durch Vereinsübungsleiter in den
Horten (u. a. als Ganztagsangebote) bzw. Durchführung von Angeboten in den Vereinsanlagen
(bei Organisation des Transportes)
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Integration des Hortes ins Vereinsleben, z. B. durch Teilnahme an Sport- und Spielfesten
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Schnupper- oder Kursangebote, z. B. Schwimmlernkurse
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Vorstellen der Vereinsangebote im Hort, z. B. bei Elternveranstaltungen oder durch Flyer
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Unterstützung durch den Verein bei Sportfesten, Projekten, der Feriengestaltung u. a. im Hort
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Enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kommune und Institutionen des Landes
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Landes-, Kreis- und Stadtsportbünde, Schulverwaltungsamt (Abteilung
Schülerfreizeit), öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt, Vertreter der Gemeinden und Städten,
Krankenkassen, Unfallkasse, Stiftungen, Sparkassen, Volkshochschulen, Musikschulen, Freiwillige Feuerwehr,
ADAC, Deutsche Verkehrswacht, Familienbildungsstätten der Volkssolidarität, Einrichtungen für Senioren,
Berufsfachschule für Physiotherapie u. a., private Initiatoren
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